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Vorsorgende Eheverträge

In vielen Situationen kann es sinnvoll sein, eine vertragliche Regelung zu finden, die einen höchstmöglichen Bestand auch im Rahmen der richterlichen Kontrolle bietet. Hierbei ist die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerlässlich. Ein Beispiel:

Eine Unterhaltsvereinbarung kann sittenwidrig sein, wenn die Ehegatten damit auf der Ehe beruhende Familienlasten zum Nachteil des Sozialhilfeträgers regeln (BGH, Urteil vom 5. November 2008 – XII 157/06)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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