elterliche Sorge / Umgang
Der
Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält (mit Einwilligung
des anderen Elternteils oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts),
entscheidet über die "Angelegenheiten des täglichen Lebens".
Entscheidungen "von erheblicher Bedeutung" für das Kind treffen beide
Eltern gemeinsam.
Das Kindeswohl steht
eindeutig im Vordergrund. Das Kind hat ein Recht auf elterliche Sorge.
Eltern haben die Verpflichtung, für das Kind zu sorgen, die auch nach
einer Trennung nicht endet. Der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das
Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, ist für die Entwicklung des
Kindes wichtig. Die Bindung an diesen Elternteil darf nicht abreißen
oder gar bewusst verhindert werden. Zum Wohl des Kindes gehört in der
Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
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